Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
LernKlar GmbH – Gültig ab 1. Mai 2026

1. Vertragsbeginn, Vertragsdauer und Zahlung

1.1 Vertragsbeginn
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch LernKlar oder mit der ersten Teilnahme am Unterricht zustande.

Die erste Lektion gilt als reguläre kostenpflichtige Unterrichtseinheit, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.

Verträge mit Minderjährigen bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertretung.

1.2 Vertragsarten und Laufzeiten

1.2.1 Einzelunterricht
Reguläre Verträge für den Einzelunterricht werden wahlweise abgeschlossen als:

- monatlich kündbarer Vertrag, oder
- Vertrag mit Mindestlaufzeit von 6 Monaten.

In beiden Fällen gilt eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende.

Sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt, verlängern sich Einzelunterrichtsverträge automatisch um jeweils einen weiteren Monat.

Die gewünschte Vertragsvariante wird bei der Paketwahl verbindlich festgelegt.

1.2.2 Gymi- und Intensivkurse
- Vertragslaufzeit über die gesamte Kursdauer
- Automatische Beendigung des Vertrags nach der letzten Lektion
- Eine ordentliche Kündigung ist nicht vorgesehen.

1.3 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Rechnungen werden jeweils zu Beginn eines Monats im Voraus per E-Mail, per Post oder über den Schüler bzw. die Schülerin an die Erziehungsberechtigten zugestellt.

Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum.

1.4 Mahngebühren und Inkasso
- Zahlungserinnerung (Frist: 14 Tage): kostenlos
- 1. Mahnung (Frist: 14 Tage): CHF 10.–
- 2. Mahnung (Frist: 10 Tage): CHF 20.–

Bleibt die Zahlung nach Ablauf sämtlicher Fristen aus, wird das Inkassoverfahren unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften eingeleitet. Eine Betreibung gemäss Art. 38 ff. SchKG kann erfolgen.

LernKlar behält sich vor, den Unterricht bei ausstehenden Zahlungen vorübergehend auszusetzen, bis sämtliche offenen Forderungen beglichen sind.

2. Unterricht

2.1 Unterrichtsformen und Dauer
- Einzelunterricht: 45 Minuten pro Einheit
- Tandemunterricht: 60 oder 90 Minuten pro Einheit
- Gruppenunterricht: 45 Minuten pro Einheit, sofern für bestimmte Kurse nichts Abweichendes geregelt ist.

2.2 Wechsel des Unterrichtspakets
Ein Wechsel des gebuchten Unterrichtspakets (z. B. von S auf M oder L) ist bis spätestens 14 Tage vor Monatsende schriftlich mitzuteilen.

Ein Wechsel der Unterrichtsform (z. B. von Einzel- zu Gruppenunterricht) ist ausgeschlossen.

2.3 Regelungen zu Fehlstunden

a) Einzel- und Tandemunterricht
Absagen müssen mindestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn erfolgen. In diesem Fall kann nach Möglichkeit ein Nachholtermin angeboten werden.

Kurzfristig abgesagte oder unentschuldigt versäumte Lektionen gelten als bezogen und können weder nachgeholt noch rückerstattet werden.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Nachholtermin, eine bestimmte Lehrperson oder einen bestimmten Standort besteht nicht.

Bei Krankheit, Unfall oder anderen wichtigen Gründen kann LernKlar nach eigenem Ermessen eine Ausnahme gewähren.

b) Gruppenunterricht – Gymi-Kurse
Im Kursumfang sind zwei Nachholtermine enthalten (17 reguläre Lektionen + 2 Nachholtermine, maximal 19 Teilnahmen).

c) Gruppenunterricht – Intensivkurse
Fehlstunden können grundsätzlich nicht nachgeholt oder rückerstattet werden.

Fällt eine Lektion durch Verschulden der Lehrperson aus, wird ein Nachholtermin angeboten.

2.4 Abonnements- / Kontingentmodell
Lernstunden werden im Rahmen eines monatlichen Kontingents (z. B. 4, 6 oder 8 Lektionen) erbracht. Anpassungen sind gemäss Ziffer 2.2 möglich.

2.5 Keine Rückerstattung bei Nichtinanspruchnahme
LernKlar garantiert für jedes gebuchte Paket eine feste Anzahl Lektionen pro Monat. Nicht genutzte Lektionen verfallen grundsätzlich.

In begründeten Ausnahmefällen kann nach individueller Prüfung eine anteilige Gutschrift erfolgen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

2.6 Online-Unterricht
LernKlar kann Unterricht nach vorgängiger Mitteilung ganz oder teilweise online durchführen.

Die Teilnehmenden sind selbst verantwortlich für eine funktionierende technische Infrastruktur, insbesondere Internetverbindung, Hardware und Software.

Technische Probleme auf Seiten der Teilnehmenden begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Nachholung oder Rückerstattung.

Kann der Unterricht aufgrund technischer Probleme bei LernKlar nicht durchgeführt werden, wird nach Möglichkeit ein Nachholtermin angeboten.

Aufzeichnungen des Unterrichts sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller Beteiligten zulässig.

2.7 Pünktlichkeit
Verspätungen der Teilnehmenden berechtigen grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung der Unterrichtszeit oder zu einer Rückerstattung.

Die Lektion endet zum vereinbarten Zeitpunkt.

2.8 Lehrpersonen
LernKlar behält sich vor, Lehrpersonen aus organisatorischen, fachlichen oder betrieblichen Gründen auszutauschen oder Vertretungen einzusetzen.

2.9 Sistierungen
Vertragsunterbrüche oder Sistierungen des Unterrichts sind grundsätzlich ausgeschlossen.

3. Unterrichtsmaterialien

Sämtliche Unterrichtsunterlagen, Inhalte und Materialien von LernKlar sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, weitergegeben, veröffentlicht noch ausserhalb des Unterrichts bei LernKlar verwendet werden.

4. Kennenlernmonat

Der erste Abrechnungsmonat (Kennenlernmonat) wird stundengenau abgerechnet. Das bedeutet: Es werden nur die Unterrichtsstunden verrechnet, die tatsächlich stattgefunden haben.

Danach richtet sich die Abrechnung nach dem gewählten Paket gemäss Ziffer 1.2.1.

Ein Anspruch auf Verrechnung nicht genutzter Stunden aus dem Kennenlernmonat besteht nicht.

Der Kennenlernmonat gilt ausschliesslich für den Einzelunterricht. Für Gymi- und Intensivkurse gelten die Regelungen gemäss Ziffer 5.

5. Gymi- und Intensivkurse

5.1 Gymi-Kurse
- Dauer: 17 reguläre Lektionen + 2 Nachholtermine
- Maximal 19 Teilnahmen
- Die Zahlungspflicht bleibt unabhängig von der Teilnahme oder Nutzung des Angebots bestehen.

5.2 Intensivkurse
- Dauer: 5 aufeinanderfolgende Kurstage
- Umfang: 5 Termine mit jeweils 4 Lektionen pro Tag
- Fehlstunden können grundsätzlich nicht nachgeholt oder rückerstattet werden.

5.3 Rücktrittsregelung (Gymi- und Intensivkurse)
Bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Kursbeginn werden 90 % der Kursgebühr als Umtriebsentschädigung geschuldet.

Erfolgt der Rücktritt weniger als 30 Tage vor Kursbeginn, bleibt die gesamte Kursgebühr geschuldet.

LernKlar empfiehlt bei kostenintensiven Kursen den Abschluss einer Annullationsversicherung.

6. Ferien und Feiertage

Unterricht während der Schulferien ist nur nach vorgängiger Absprache möglich.

Im Monat Juli werden keine Gebühren erhoben.

Gesetzliche Feiertage gelten als unterrichtsfrei.

7. Kündigung

7.1 Einzelunterricht
Verträge für Einzelunterricht sind entweder monatlich kündbar oder werden mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten abgeschlossen.

In beiden Fällen gilt eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende.

7.2 Gymi- und Intensivkurse
Keine Kündigung erforderlich; der Vertrag endet automatisch nach Kursende.

7.3 Guthabenstunden
Nicht bezogene Guthabenstunden verfallen zwei Monate nach Vertragsende oder spätestens zum Schuljahresende, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.

Eine Nachholung ist nur nach vorgängiger Absprache möglich und abhängig von:
- Verfügbarkeit der Lehrperson oder einer Ersatzperson
- Raumressourcen
- organisatorischen Möglichkeiten von LernKlar.

Es besteht kein Anspruch auf Nachholung zu bestimmten Zeiten, bei bestimmten Lehrpersonen oder an bestimmten Standorten.

Nach Vertragsende besteht kein Nachholanspruch.

8. Vertragsänderungen und Kommunikation

8.1 Vertragsänderungen
Änderungen der AGB werden den Kundinnen und Kunden in geeigneter Form mitgeteilt.

Rein organisatorische oder redaktionelle Änderungen gelten als genehmigt, sofern nicht innert 14 Tagen schriftlich widersprochen wird.

Wesentliche Änderungen, insbesondere betreffend Preise, Vertragsdauer, Kündigungsfristen oder Leistungsumfang, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Kundschaft.

8.2 Kommunikation
Mitteilungen von LernKlar können schriftlich, per E-Mail oder über andere vereinbarte digitale Kommunikationsmittel erfolgen.

Terminabsagen und organisatorische Mitteilungen per E-Mail oder WhatsApp gelten als gültig zugestellt.

Rechtserhebliche Erklärungen, insbesondere Kündigungen oder Vertragsänderungen, bedürfen der Schriftform oder der Mitteilung per E-Mail.

9. Preise

Es gelten die jeweils aktuellen Preislisten von LernKlar.

Preisänderungen werden mindestens 30 Tage im Voraus angekündigt und gelten für laufende Verträge erst ab der nächsten Vertragsverlängerung.

10. Datenschutz

Die Datenverarbeitung erfolgt gemäss dem revidierten Datenschutzgesetz (revDSG, SR 235.1).

Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden (info@lernklar.ch).

Betroffene Personen haben insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragung.

Personendaten werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Foto-, Video- oder Tonaufnahmen zu Marketing-, Dokumentations- oder Kommunikationszwecken erfolgen ausschliesslich mit vorgängiger ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen bzw. der Erziehungsberechtigten.

11. Haftung

LernKlar übernimmt keine Garantie für Lernerfolge oder Prüfungsergebnisse.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen.

11.1 Höhere Gewalt
Kann Unterricht infolge höherer Gewalt oder anderer von LernKlar nicht zu vertretender Umstände vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

LernKlar ist berechtigt, Unterricht zu verschieben, online durchzuführen oder geeignete Ersatzlösungen anzubieten.

11.2 Verhalten
LernKlar erwartet einen respektvollen Umgang zwischen Teilnehmenden, Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen.

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Störungen des Unterrichts, respektlosem Verhalten oder Verstössen gegen organisatorische Vorgaben kann LernKlar Teilnehmende nach vorgängiger Verwarnung ganz oder teilweise vom Unterricht ausschliessen.

Bereits geschuldete Gebühren bleiben davon unberührt.

12. Abwerbeverbot

Während der Vertragsdauer sowie während 12 Monaten nach Vertragsende verpflichten sich Kundinnen und Kunden, Lehrpersonen von LernKlar nicht direkt oder indirekt ausserhalb von LernKlar für Unterrichtsleistungen zu engagieren.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht.

Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände gemäss Schweizerischer Zivilprozessordnung (ZPO).